Da müssen wir durch. Eine weitere, einschneidene Beschränkung wurde letztes Wochenende eingeführt. Denn die Inzidenzzahlen steigen und die Lage auf den Intensivstationen ist angespannt.
Von nun an gilt die Ausgangssperre täglich zwischen 21 und 5 Uhr. Wer einen triftigen Grung hat, darf trotzdem raus. Hierzu gehören folgende Aktivitäten: Medizinische Leistungen, Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen, Dienstliche und berufliche Tätigkeiten, Betreuung von Sterbenden und die unaufschiebbare Versorgung von Tieren. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250 Euro.
Wie lange die Aussgangssperre noch bleibt ist nicht abzusehen. Auch die vom Bund geplanten weniger strengen Ausgangsbeschränkungen spielen in Köln vorerst keine Rolle. Gleich nach Beschluss der Sperre gingen 16 Eilanträge, unter anderem mit Klagen, beim Verwaltungsgericht eingegangen.